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Mit der Einführung des Psychotherapeutengesetztes 1999 gibt es drei Therapie-richtungen, die von den Krankenkassen finanziert werden (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie die klassische Psychoanalyse).

Die Gestalttherapie wird in vielen Kliniken und von niedergelassenen Therapeuten angewendet und ist ein anerkannter großer Bereich der humanistischen Psychotherapie. Krankenkassen in Deutschland, entgegengesetzt zu Österreich und der Schweiz, erkennen die Gestalttherapie noch nicht an. Es kämpfen aber viele Institute darum, diese Therapie als abrechenbare Psychotherapie zu etablieren. Die Wirksamkeit der Gestalttherapie spricht dafür.

Primär bedeutet dies für Sie, dass die Therapie bisher noch selber bezahlt werden muss. 

Über eine Zusatzversicherung bzw. über einen Therapieantrag bei Ihrer Krankenkasse, können gegebenenfalls die Kosten teilweise oder ganz getragen werden. Eine Nachfrage lohnt immer!